Wie erhalte ich eine Verordnung?
Sollten sie bei sich oder einem Angehörigen Symptome feststellen, die auf eine Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörung hindeuten, wenden Sie sich als erstes an Ihren Arzt. Das kann Ihr Hausarzt, Neurologe, Kinderarzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde oder HNO-Arzt sein. Wenn dieser feststellt, dass die Logopädie die geeignete Behandlungsform für ihre Symptome ist, kann er Ihnen eine Heilmittelverordnung für die Logopädie ausstellen. Bitte holen Sie die Verordnung erst beim Arzt ab, wenn Sie einen Termin bei uns erhalten haben, da der erste Therapietermin innerhalb von 28 Tagen nach Erstellung der Verordnung statt gefunden haben muss.
Wie erhalte ich einen Termin bei Ihnen?
Am besten rufen Sie uns und sprechen Sie uns auf den Anrufbeantworter (089 66562266). Wenn wir Therapien halten, gehen wir nicht ans Telefon. Wir rufen Sie aber meist noch am selben Tag zurück. Sie können uns auch eine E-Mail schreiben (praxis@logopaedie-seifert.de). Wir werden Sie dann auf unsere Warteliste aufnehmen und Ihnen so schnell wie möglich einen für Sie passenden Termin anbieten.
Wie lange dauert eine logopädische Therapie?
Der Arzt kann 30, 45 oder 60 Minuten pro Therapieeinheit verordnen. In den meisten Fällen dauert eine Behandlung 45 Minuten und findet ein- bis zweimal wöchentlich statt.
Gewöhnlich werden auf einer Erstverordnungen 10 Therapieeinheiten verordnet. Am Ende dieser und jeder weiteren Behandlungsserie wird je nach Behandlungsstand mit Ihnen besprochen, ob die Logopädie beendet werden kann, eine Therapiepause sinnvoll ist oder eine Folgeverordnung notwendig ist.
Was kostet die logopädische Behandlung?
Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die vollen Kosten, wenn die Behandlung von einem Arzt verordnet wurde.
Ab dem 18.Lebensjahr muss ein Eigenanteil für die Behandlung gezahlt werden. Wenn Sie ungefähr wissen möchten, auf welche Summe Sie sich einstellen müssen, fragen Sie am besten telefonisch nach, da die Beträge variieren. Haben Sie bereits Zuzahlungen von 2% (als chronisch Kranker 1%) Ihres Brutto-Jahreseinkommens geleistet, können Sie bei Ihrer Kasse eine Befreiung beantragen.
Privatpatienten erhalten am Anfang der Therapie eine Honorarvereinbarung und am Ende einer Behandlungsserie (in der Regel nach 10 Therapien) eine Privatrechnung.